Informationen
ELTERNVEREIN
| Obmann | Andreas JOHANIK 4820 Bad Ischl Rosenkranzgasse 14 0664/7506 7605 | |
| Schriftführer | Mag. Josef KETTER 4820 Bad Ischl Lidlstraße 7 Sekretariat 06132/24458 | |
| Kassier | Rainer TRAISCH 5351 Aigen-Voglhub Föhrenweg 16 Tel: 06132-23398 | |
| Elternvertreter im | Herr Andreas JOHANIK Frau Johanna HOLZER Frau Karin BREITFUSS |
Sehr geehrte Eltern!
Das individuelle Recht der Eltern auf eigenständige Erziehung der Kinder ist in der österreichischen Verfassung verankert und im Schulgesetz festgehalten. Ergänzend dazu definiert das österreichische Schulunterrichtsgesetz Elternrechte im Rahmen der sogenannten Schulpartnerschaft. Um diese Rechte wahrzunehmen und die Interessen der Eltern zum Besten der Kinder an der Schule zu artikulieren und umzusetzen, ist ein Elternverein eine wesentliche Hilfe.
Auch an unserer Schule ist eine solche derartige Elternvertretung vorhanden. Alle Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich. Diese werden im Zuge der Jahreshauptversammlung, welche jährlich am Tag des Elternsprechtages stattfindet, von den anwesenden Mitgliedern gewählt. Sie werden eingeladen, sich bei Interesse für eine Funktion bei der Schulleitung, Tel.: 06132 24458 zu melden.
Ein Verein ist immer eine freiwillige Sache und niemand wird dazu zwangsverpflichtet. Die gesamten Vereinsbeiträge werden ausschließlich zum Wohle unserer Kinder verwendet. (Unterstützungen bei nationalen und internationalen Wettkämpfen, Schulveranstaltungen, Schulausstattung wie z.B. versperrbare Spinde, Computer ect.).
Sie werden daher ersucht, mit der Einzahlung den Elternverein zu fördern. Sie leisten somit einen Beitrag zum Wohle aller Kinder dieser Schule. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Johanik
Obmann
Frühwarnsystem - NEU
Das Schulunterrichtsgesetz sieht im §19 Abs. 3a und 4 eine frühzeitige Besprechung über individuelle Fördermaßnahmen zur Behebung einer negativen Leistungs- oder Verhaltensentwicklung vor.
Siehe Homepage des BMUKK.
Rechliche Grundlagen
Das BMBWK hat mit 01.01.2005 einen Gesprächsleitfaden für alle Beteiligten herausgegeben.
Link zum Gesprächsleitfaden des BMBWK
Informationen über Fahrtkostenzuschuss für das Pflichtpraktikum im Sommer




