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Bibliotheksordnung

Die Schulbibliothek ist ein Ort der Information, der Konzentration und der Kommunikation. Um dies zu gewährleisten, ist ein Mindestmaß an Rücksichtnahme erforderlich. Daher gelten in Ergänzung zur Hausordnung folgende Benutzungsregeln: 

  • Jeder hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass Mitbenutzer nicht gestört werden. 
  • In der Bibliothek sind Essen und das Mitbringen von Getränken nicht gestattet. 
  • Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. 
  • Bücher müssen wieder ordnungsgemäß ins Regal zurückgestellt werden. 
  • Die Sitzstufen dürfen nur ohne Straßenschuhe benutzt werden. 
  • Ein Entlehnen von Medien aus der Präsenzbestand-Abteilung (Lexika und andere Nachschlagewerke) ist prinzipiell nicht möglich. 
  • Die Beschäftigung an den PC-Arbeitsplätzen darf die Ruhe in der Bibliothek nicht stören. 
  • Veränderungen an der Systemeinstellung, am Datenbestand und insbesondere an der Konfiguration führen zum sofortigen Ausschluss von der PC-Benutzung. Die Folgekosten grob fahrlässigen Handelns trägt der Verursacher. 
  • Es darf keine private Software verwendet werden. 
  • Prinzipiell gilt: Wer für die Schule arbeitet, hat Vorrang. Das heißt, dass Schüler, die für private Zwecke einen PC belegen, diesen an einen Schüler mit einem schulischen Arbeitsauftrag abtreten müssen.