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Entlehnbedingungen

  • Prinzipiell kann jedes Buch für 14 Tage entlehnt werden. (Verlängerung möglich!) Die Entlehnung ist kostenlos, allerdings gibt es einen Einsatz von fünf Euro, um  die rechtzeitige, ordnungsgemäße Rückgabe zu gewährleisten.
  • Die Vorlage des Schülerausweises ist bei jeder Entlehnung erforderlich!
  • Der Einsatz für Abschlussklassen (3. BHF und Maturajahrgänge)  erhöht sich auf 10 Euro pro Medium.
  • Die Entlehnzeit für andere Medien (DVDs, Hörbücher, CDs, …) beträgt eine Woche, der Einsatz ist 10 Euro.
  • Bei Überziehung der Entlehnfrist werden 10 Cent Mahnspesen pro Tag einbehalten, wobei nur Wochentage, an denen Unterricht abgehalten wird, eingerechnet werden.
  • Alle Medien sind bei der Rückgabe der Aufsicht auszuhändigen.
  • Medien und Geräte, insbesondere die elektronischen, sind pfleglich zu behandeln; Schäden sind der Aufsicht unaufgefordert mitzuteilen.
  • Die Bibliotheksleitung behält sich vor, bei starker Beschädigung des entlehnten Mediums durch den Entlehner einen Teil der Kaution einzubehalten.
  • Bei Verlust eines entlehnten Mediums haftet der Schüler. Er ist für die Neuanschaffung bzw. finanziellen Ersatz, sollte ein Medium nicht mehr erhältlich sein, verantwortlich.