Datenschutz in Social Media

Wer darf was mit meinen - und was darf ich mit fremden Daten?


Einen äußerst interessanten und topaktuellen Einblick in das Social Media Recht bot Mag. Sebastian Riedlmayr den Schülern der 5 HL a und des 3 AL a

Der junge Rechtsanwaltsanwärter aus Salzburg gilt als ausgewiesener Experte für die Rechtsgrundlagen der großen Internet-Welt und meint „seit fünf Jahren beschäftige ich mich fast nur noch mit diesen Themen“.

Zwei Stunden reichen eigentlich nicht aus, um einen Überblick über die großen Fragen des Urheberrechts im www abzuklären. Den Versuch war es auf alle Fälle wert.

Es gibt kein eigenes „Social Media Gesetz“, sondern es sind viele einzelne Rechtsvorschriften, die dabei zum Tragen kommen – unter anderem das ABGB (Schadenersatzrecht), das Strafgesetzbuch
(z.B. Verbotsgesetz), vor allem das Urheberrechtsgesetz (große Relevanz bei Content in den Social Media), das Markenschutzgesetz oder das Gesetz über Unlauteren Wettbewerb (z.B. bei Gewinnspielen auf Websites oder in sozialen Netzwerken).

Der wohl größte Brocken ist aber die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25.5.2018 die „Welt des Datenabsaugens“ – oft ja, ohne dass das dem User bewusst wird – radikal verändern wird. „Big Data ist dann Vergangenheit“ meint dazu Mag. Riedlmayr. Den Internetriesen wie Facebook, Google oder Microsoft weht derzeit eine gravierende Verschärfung bei der Verwendung personenbezogener Daten entgegen, alle bisherigen Datenbanken über Kunden müssen dann gelöscht und vernichtet werden. „Facebook hat jetzt schon Einbußen in zweistelliger Milliardenhöhe“ lässt der Experte hinter die Kulissen blicken. Strafen bei Vergehen gegen diese Datenschutz-Grundverordnung können – je nach Unternehmensgröße - bis zu 20 Mio € (oder 4% des Jahresumsatzes – pro Verstoß!!!) betragen.

Auch wenn man gerne meint, dass juristische Themen trocken seien – die zwei Stunden mit Mag. Riedlmair waren spannend und sind wie im Flug vergangen, den Schülern ist die Tragweite der Wahrung der Urheberrechte bei allen WWW-verwendungen deutlich klar geworden.

Ein herzliches Dankeschön an Mag. Sebastian Riedlmair!


Mag. Alfred Reimair


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