Höhere Lehranstalt für Tourismus

5-jährige Ausbildung mit einer von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannten Reife- und Diplomprüfung. Dieser Abschluss berechtigt zum Eintritt in ein Kolleg, zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule und ist zudem Befähigungsnachweis für das Hotel- und Gastgewerbe sowie für das Reisebürogewerbe (mit einer 1 1/2-jährigen fachlich einschlägigen Tätigkeit).

Darüber hinaus ersetzt dieser Abschluss die Unternehmerprüfung für viele andere Gewerbe, Teile der Fremdenführerausbildung und Lehrzeiten der Ausbildungen Hotel-, Gastgewerbe- und Reisebüroassistent/in, Koch/Köchin und Restaurantfachkraft sowie Bürokaufmann/-frau und Betriebsdienstleistung.

AbsolventInnen können als selbständige Unternehmer einen gastgewerblichen Betrieb führen oder ein Reisebüro betreiben.

Berufstitel: "Touristikkaufmann" bzw. "Touristikkauffrau"

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