„Perfekt geschüttelt und gerührt“

17 Kandidaten haben an den Tourismusschulen die Jungbarkeeper Prüfung geschafft

Eine fundierte Ausbildung immodernen Barwesen gehört an den Tourismusschulen zum Pflichtunterricht ab dem
 3. Jahrgang, in der 4. Klasse kann dann die Prüfung zum „Jungbarkeeper
Österreichs“ abgelegt werden. 17 Mädchen und Burschen stellten sich kürzlich
einer ebenso prominent wie kompetent besetzten externen Jury: BEd. René Gruber
und BEd. Marek Rauschenbach (Tourismusschulen Bad Leonfelden), Mike Störinger
(Barchef im KuK Hofbeisl) und Kenny Klein (Barkeeper des Jahres 2013 und 2014
und erfolgreicher Unternehmer – „maniac bar artists“) überprüften das
Fachwissen und die Kreativität ihrer künftigen Kollegen auf Herz und Nieren.

Aus einem Katalog von knapp 200 Fragen galt es die richtigen Antworten zu finden, jeder Kandidat musste 32
Cocktails kennen und erklären können, eine eigene Barkarte erstellen und als
Krönung noch einen eigenen Cocktail kreieren, für den eine selbst erzeugte
Zutat verwendet werden musste.

Die Juroren waren mit den gezeigten Leistungen und dem Insiderwissen sehr zufrieden und freuten sich über
17 bestandene Prüfungen. Lena Mayr (4 HLa) und Hannah Schinagl (4 HLb) durften
sich über einen ausgezeichneten Erfolg freuen, Rosa Haselberger, Gabriel
Kothbauer, Moritz Peter, Corinna Polz und Sophie Stelzhammer erreichten einen
guten Erfolg. Der neue provisorische Leiter MMag. Dr. Rudolf Schneeberger
brachte als erster Gratulant seine Freude über die guten Ergebnisse zum
Ausdruck und dankte Ausbildungsleiterin Dipl. Päd. Marlies Ebenführer-Nahmer
für die geleistete Arbeit.

0
Feed

Einen Kommentar hinterlassen

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.